Das neue Whistleblower-Gesetz – Schutz für Hinweisgeber, wenn das Schweigen gebrochen wird.

Es ist eine wichtige Entwicklung:

Deutschland hat endlich ein neues Whistleblower-Gesetz verabschiedet, das den Schutz von Hinweisgebern in Unternehmen und Behörden stärkt. Dieses Gesetz, das auf einer EU-Richtlinie basiert, hat nach ausführlichen Diskussionen sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat grünes Licht erhalten. Es zielt darauf ab, Personen, die interne Missstände und Gesetzesverstöße aufdecken, umfassenden Rechtschutz zu bieten und eine transparentere und integre Geschäftskultur zu fördern.

Der Schutz der Hinweisgeber steht im Fokus:

Beschäftigte in Unternehmen und Behörden sind oft die Ersten, die auf Missstände aufmerksam werden. Ihre Hinweise können dazu beitragen, Rechtsverstöße aufzudecken, zu untersuchen, zu verfolgen und zu verhindern. Daher verdienen sie Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen aufgrund ihrer Meldung drohen oder sie davon abhalten könnten, den Mut zur Wahrheit zu haben. Mit dem neuen Whistleblower-Gesetz werden wichtige Ziele verfolgt, um diesen Schutz zu gewährleisten.

Gesetzlicher Rechtschutz für Hinweisgeber:

Das Gesetz stellt sicher, dass alle Personen, die Informationen über Verstöße gegen Gesetze oder interne Missstände weitergeben, gesetzlichen Rechtschutz genießen. Dies bedeutet, dass sie vor ungerechtfertigten Benachteiligungen geschützt sind, wie beispielsweise Kündigung, Abmahnung, Verweigerung von Beförderungen oder Mobbing.

Diskrete Behandlung von Identität und Meldung: Um das Vertrauen der Hinweisgeber zu stärken, sieht das Gesetz vor, dass ihre Identität und ihre Meldungen diskret behandelt werden müssen. Dies bedeutet, dass sie anonym bleiben können, wenn sie dies wünschen. Unternehmen und Behörden müssen interne und externe Meldestellen einrichten, an die sich Hinweisgeber wenden können, um ihren Rechtschutz zu erhalten.

Fristen für die Umsetzung des Gesetzes:

Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden müssen das Gesetz bis Mitte Juni 2023 umsetzen und eine entsprechende Meldestelle einrichten. Bei Nichteinhaltung droht ein Bußgeld von bis zu 20.000 Euro. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass gemäß dem Gesetzestext Bußgelder erst sechs Monate nach dem Inkrafttreten des Gesetzes verhängt werden können. Für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten gilt eine Frist bis zum 17. Dezember 2023. In diesem Fall können bereits ab dem ersten Tag Bußgelder verhängt werden.

Die wichtigsten Punkte des Whistleblower-Gesetzes im Überblick:

  1. Schutz der Hinweisgeber:
  • Gewährleistung gesetzlichen Rechtschutzes gegen Benachteiligungen wie Kündigung, Abmahnung, Versagung von Beförderungen oder Mobbing.
  1. Einrichtung von Meldestellen:
  • Verpflichtung zur Einrichtung interner und externer Meldestellen, um Hinweisgebern einen sicheren und vertraulichen Rahmen für die Weitergabe von Informationen zu bieten.
  1. Diskrete Behandlung von Identität und Meldung:
  • Anonyme Meldungen sind nicht mehr zwingend vorgeschrieben, dennoch wird erwartet, dass Meldestellen auch anonymen Hinweisen nachgehen.
  1. Bußgelder und Haftungsansprüche:
  • Unternehmen drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro bei Behinderung von Meldungen oder Bestrafung von Hinweisgebern.
  1. Umsetzung und Fristen:
  • Das Whistleblower-Gesetz tritt Mitte Juni 2023 in Kraft.
  • Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern müssen innerhalb eines Monats die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, einschließlich der Einrichtung einer Meldestelle.
  • Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten haben eine Frist bis zum 17. Dezember 2023 für die Einrichtung der internen Meldestelle.
  1. Beweislastumkehr zum Schutz des Whistleblowers:
  • Der aktuelle Gesetzentwurf sieht weiterhin eine Beweislastumkehr vor, wenn die Hinweisgeberin oder der Hinweisgeber eine berufsbezogene Benachteiligung erleidet. Die Vermutung, dass diese Benachteiligung eine Reaktion auf den Hinweis darstellt, bleibt bestehen, jedoch nur dann, wenn die betroffene Person dies ausdrücklich angibt.

Bußgelder und Haftungsansprüche:

Das neue Whistleblower-Gesetz legt auch fest, dass Unternehmen und Behörden Bußgelder drohen, wenn sie Hinweisgeber behindern oder Repressalien gegen sie verhängen. Die Obergrenze für Bußgelder wurde von 100.000 Euro auf 50.000 Euro herabgesetzt. Dies soll sicherstellen, dass Unternehmen und Behörden ihre Verantwortung ernst nehmen und den Schutz von Hinweisgebern gewährleisten.

Fazit:

Das neue Whistleblower-Gesetz markiert einen bedeutenden Fortschritt in Bezug auf den Schutz von Hinweisgebern in Deutschland. Es bietet einen gesetzlichen Rechtschutz für alle Hinweisgeber, fördert eine diskrete Behandlung von Identität und Meldungen und verbietet ungerechtfertigte Benachteiligungen. Durch die Einrichtung von internen und externen Meldestellen wird sichergestellt, dass Hinweisgeber den notwendigen Rechtschutz erhalten. Unternehmen und Behörden werden zur Verantwortung gezogen, um Bußgelder und Imageschäden zu vermeiden. Das neue Gesetz ist ein großer Schritt in Richtung einer transparenten und ethischen Geschäftskultur, in der das Aufdecken von Missständen gefördert und geschützt wird.